Sensible Daten / besondere Kategorien
jfiala opened this issue · 2 comments
Im Verfahrensverzeichnis gibt es die Spalte "sensible Daten".
Wäre nach der DSG-VO nicht "besondere Kategorien" der richtigere Begriff?
Das stimmt grundsätzlich. Art. 9 kennt den Begriff der "sensiblen Daten" nicht. Es gibt aber bereits einen Hinweis im Formular für die Verhahren (im "?"-Info-Feld).
Ich habe nun diesen Hinweis auch in der Vorlage eingefügt, damit er auch bei der Anzeige des Verfahrensverzeichnisses aufscheint:
http://www.datencockpit.at/index.php?title=Vorlage%3AVerfahren&type=revision&diff=3235&oldid=3216
Die Datenschutzberhörde verwendet diesen Begriff auch, siehe Erläuterung zu Artikel 30 (ganz unten auf der Seite)
http://www.datencockpit.at/DSGVO:Artikel_30._Verzeichnis_von_Verarbeitungst%C3%A4tigkeiten
Aus zwei Gründen möchte ich das nicht ändern.
- halte ich den Begriff für die User für verständlicher als "besondere Kategorien personenbezogener Daten" und auch kürzer und damit einfacher handhabbar
- is es im Wiki nicht nur eine Bezeichnung, sondern ein Datenelement. Eine Änderung müsste daher an sehr vielen Stellen durchgezogen werden.
finde ich OK, der Begriff sensible Daten stammt aus § 4 Z 2 DSG 2000 (https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40113702) ist aber wohl allgemein verständlicher.