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Anhang VEleS Ziff. 20. Vertrauenswürdigkeit des Personals

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Wortlaut der Vorlage

  1. Vertrauenswürdigkeit des Personals

20.1 Zur Gewährleistung der Vertrauenswürdigkeit des Personals vor, während und nach Beendigung der Anstellung oder bei Rollenwechseln werden angemessene Richtlinien und Verfahren eingerichtet und kommuniziert.

20.2 Für die Gewährleistung der Vertrauenswürdigkeit des Personals übernehmen die Personalverantwortlichen die volle Verantwortung.

20.3 Das gesamte Person al verfügt über ein ausgeprägtes Informationssicherheitsbewusstsein. Dazu wird ein aufgabengerechtes Ausbildungs- und Trainingsprogramm eingerichtet und betrieben.

Referenzen

  • Bericht der Bundeskanzlei: kein Eintrag