Vernehmlassung 2021/61: Änderung der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe (VEleS)
Dieses Repository dient der Diskussion und Formulierung einer Antwort zur eidgenössischen Vernehmlassung 2021/61 zur Teilrevision der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Totalrevision der Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe (VEleS).
Die Diskussion ist offen für alle, die an einer konstruktiven Diskussion interessiert sind. Der Gegenstand der Diskussion ist die vorliegende Vernehmlassung mit ihren Verordnungen und dem Anhang. Es geht also nicht darum, ob E-Voting gut oder schlecht ist - da sind wir selbst im Kernteam unterschiedlicher Meinung - sondern ob die vorgeschlagene Regulierung hinreichend und adäquat ist - und da glauben wir zu einer gemeinsamen Position zu kommen.
- Kernteam : Christian Killer (@christiankiller), Melchior Limacher (@melchl), Simon Studer (@studersi), Christian Folini (@dune73)
- Modus : Wir erarbeiten eine gemeinsame Antwort. Dies wird ein finaler Text sein. Er wird kolletiv geschrieben und verbessert als ob es sich um Src Code handeln würde.
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Einreichefrist für Antworten : 18. August 2021
Name | Zuständigkeit |
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Bundesverfassung | Volk |
Gesetz über die politischen Rechte | Parlament |
Verordnung über die politischen Rechte (VPR) - Vorlage 1 | Bundesrat |
Verordnung über Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) - Vorlage 2 | Bundeskanzlei |
Technische und administrative Anforderungen an die elektronische Stimmabgabe (Anhang zur VEleS) - Vorlage 2 | Bundeskanzlei |
In diesem Vernehmlassungsverfahren geht es um die mit Vorlage 1 respektive Vorlage 2 bezeichneten Verordnungen sowie den Anhang zur Vorlage 2. Der Bundesrat wird die Vorlage 1 auf Vorschlag der Bundeskanzlei verabschieden und die Vorlage 2 wird der Bundeskanzler selbst in Kraft setzen. Beide Vorlagen gehen nach der Vernehmlassung also nicht mehr ins Parlament. Zwar können die zuständigen Kommissionen der beiden Parlamentskammern jederzeit Auskunft verlangen, sie haben aber nur das Recht angehört zu werden.
Das bedeutet: Das Vernehmlassungsverfahren ist das einzige demokratische Mittel der Allgemeinheit, um auf diese beide Verordnungen Einfluss zu nehmen.
Wir haben uns deshalb entschieden, diese Chance zu ergreifen und als AdHoc-Interessengemeinschaft zusammen eine Anwort zu verfassen.
Wir fangen mit einer Analyse der Vorlagen und der Unterlagen an, werden die Erkenntnisse breit dokumentieren und hoffen so weitere Personen zu einer Mitarbeit zu motivieren. Ziel wäre es bis Anfang August einen ausgewogenen Antworttext zu schreiben und ihn von möglichst vielen Personen mitunterzeichnen zu lassen.
Christian Folini hat an der Usenix Enigma 2021 Konferenz einen guten Überblick über die Entwicklung des E-Voting in der Schweiz gegeben.
Nach dem Ausstieg des Systemanbieters Genf und dem einstweiligen Stop des E-Voting Systems der Post im Jahr 2019 hat der Bundesrat die Bundeskanzlei und die Kantone beauftragt, eine Neuausrichtung des Versuchsbetriebs E-Voting zu konzipieren. Damit verband der Bundesrat 4 Ziele:
- Weiterentwicklung der Systeme
- Wirksame Kontrolle und Aufsicht
- Stärkung der Transparenz und des Vertrauens
- Stärkere Vernetzung mit der Wissenschaft
Der Steuerungsausschuss Vote électronique (SA VE) schuf eine Unterarbeitsgruppe "Neuausrichtung und Wiederaufnahme der Versuche" und betraute sie mit der Ausarbeitung von Massnahmen, sowie deren Etappierung.
Die Unterarbeitsgruppe arbeitete mit 23 in- und ausländischen Expertinnen und Experten aus Informatik, Kryptografie und Politikwissenschaften zusammen. Dies geschah in einem breit angelegten Dialog. Der Dialog wurde von Christian Folini (siehe oben) moderiert und umfasste zwei grosse Teile:
- Fragebogen mit rund 60 Fragen
- Diskussion von rund 50 strittigen Fragen auf einer Online-Plattform
Die Zusammenfassung der Antworten der Fragebögen und die gemeinsame Antwort zu den auf der Online-Plattform diskutierten Fragen wurden publiziert (Expertenbericht). Sie sind weiter unten verlinkt.
Ferner wurde im Anschluss an den Expertenbericht auch ein Schlussbericht des Steuerungsausschusses zum Expertendialog und der Neuausrichtung publiziert.
Auf dieser Grundlage überarbeitete die Bundeskanzlei im Winter 2021 die beiden Vorlagen und den Anhang für die Vernehmlassung, die am 28.4.2021 startete.
- List of Experts for Dialogue
- Questionnare for Expert Dialogue
- Summary of Questionnaire Responses
- Extensive Report about the Expert Dialogue
- Management Summary Expert Dialog mit der Wissenschaft
- Schlussbericht Steuerungsausschuss 'Neuausrichtung und Wiederaufnahme der Versuche'
- Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR)
- Verordnung über die politischen Rechte (VPR)
- Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe (VEleS)
- Technische und Administrative Ausführungsbestimmungen (Anhang VEleS)
- Dialog mit der Wissenschaft 2020: Antworten Fragebogen
- Dialog mit der Wissenschaft 2020: Diskussionen auf der Internet-Plattform
Weitere Unterlagen und Veröffentlichungen lassen sich über die Webseite der Bundeskanzlei relativ bequem erreichen. Namentlich die chronologische Auflistung der Medienmitteilung ergibt einen umfassenden Überblick über die Aktivitäten des Bundes im Bereich E-Voting.
Daneben ist der Überblick über die Berichte und Studien im Auftrag der Bundeskanzlei auch recht ergiebig.