FOSS-Konzept Grün-Rot München 2020

Die Koalitionsvereinbarung für die Stadtratsperiode 2020 –2026 zwischen Oberbürgermeister Dieter Reiter, den Münchner Parteien SPD und Die Grünen, der Stadtratsfraktion Die Grünen–Rosa Liste und der Fraktionsgemeinschaft SPD/Volt nennt unter dem Abschnitt "XII.Digitalisierung als Chance" folgende Punkte:

Wo immer technisch und finanziell möglich setzt die Stadt auf offene Standards und freie Open Source-lizenzierte Software und vermeidet damit absehbare Herstellerabhängigkeiten. Diese Abwägung nehmen wir als Kriterium für Ausschreibungen mit auf, eine Abweichung von diesem Grundsatz muss begründet werden. Die Stadt unterhält ein öffentlich zugängliches Open Source Dashboard inkl. Kostenbilanz (auch bei Betriebssystemen und Office-Anwendungen), aus dem hervorgeht, in welchen Bereichen die Landeshauptstadt München auf Open Source setzt und welche Fortschritte in diesem Bereich gemacht wurden.

Es gilt im Hoheitsbereich grundsätzlich das Prinzip “public money, public code”. Das heißt: Sofern keine personenbezogenen oder vertrauliche Daten enthalten sind, wird auch der Quellcode städtischer Software veröffentlicht. Die Stadt München unterstützt die Entwicklung von Open Source-Projekten mit einem "Munich Open Source Sabbatical". Professionelle Programmierer*innen, die sich für drei oder sechs Monate ganz auf die Fortentwicklung eines Open Source-Projektes konzentrieren möchten, können sich dafür auf ein städtisches bezahltes Stipendium bewerben. Die Projekte müssen einen kommunalen Nutzen haben.

Dieses Konzept definiert Free Open Source Software (FOSS) für die Landeshauptstadt München.

Offene Standards

Keine Herstellerabhängigkeiten

Client-Betriebssysteme und Office-Anwendungen

Lizenzen

"Open Source" Software bedeutet, dass der Quellcode frei zugänglich ist - der Code ist einsehbar und prüfbar, wie bei einem Auto, dem man in den Motorraum sehen kann.

Lizenzverträge regeln, inwiefern der Quellcode auch nutzbar ist. Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Open Source Lizenzen. In erster Linie unterscheiden sich diese in der Anforderung, ob Bearbeitungen des Quellcodes fortan der selben Lizenz unterliegen müssen - der sogenannten "Copyleft" Klausel oder auch "Viralität" einer Lizenz.

"Virale" Lizenzen (wie die GPL und die EUPL) erfordern, dass Bearbeitungen derselben Lizenz unterliegen wie das ursprüngliche Werk. So müssen Veränderungen am Quellcode auch den ursprünglichen Autoren zugänglich gemacht werden. Unterschiedliche Copyleft-Lizenzen können zueinander inkompatibel sein, was die Nutzung solcher Software erschweren kann.

Bei "freizügigen" Lizenzen (wie der MIT) entfällt dieser Zwang. Auch Firmen und Entitäten, die ihre Arbeit nicht ohne weiteres veröffentlichen können, können solche Software ohne Bedenken nutzen und für ihre Zwecke anpassen.

  • Die Stadt München soll Open Source Software unabhängig von diesen Kategorien nutzen können. Copyleft- wie auch freizügige Lizenzen sind besser als proprietäre Nutzungsverträge.
  • Stellt die Stadt München selbst Software her, sollte sie eine freizügige Lizenz (wie MIT) wählen.