Schule Digitalpakt Berlin 2022

https://www.digitalpaktschule.de/de/was-ist-der-digitalpakt-schule-1701.html

Im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten stellt der Bund laut Verwaltungsvereinbarung vom 17.05.2019 für Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur 5 Milliarden Euro zur Verfügung. Als Folge der Corona-Pandemie wurde der DigitalPakt Schule im Jahr 2020 um drei Zusatzvereinbarungen (ZV) im Umfang von insgesamt 1,5 Mrd. Euro erweitert. Damit stellt der Bund den Ländern im DigitalPakt insgesamt folgende Mittel zur Verfügung:

Land Anteil DigitalPakt Je ZV Summe ZV Gesamtsumme
Berlin 5,13754% 256.877.000 € 25.687.700 € 77.063.100 € 333.940.100 €

https://www.digitalpaktschule.de/de/der-digitalpakt-und-die-corona-krise-1784.html

Als Folge der pandemiebedingten Schulschließungen wurde 2020 beschlossen, den DigitalPakt um weitere 1,5 Milliarden für

  • Werkzeuge zur Erstellung von digitalen Inhalten,
  • für ausleihbare schulische mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler,
  • für die IT-Administration
  • sowie für Leihgeräte für Lehrkräfte

zu ergänzen. Damit werden mittlerweile insgesamt 6,5 Milliarden Euro vom Bund zur Verfügung gestellt. Länder bzw. Schulträger tragen nochmals 10% von dieser Summe bei. Mit diesen über 7 Milliarden Euro von Bund und Ländern sollen die Voraussetzungen für Bildung in der digitalen Welt bundesweit und nachhaltig spürbar verbessert werden.

https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/digitale-schule/digitalpakt/

Folgende Komponenten können entsprechend der Förderrichtlinie gefördert werden:

  • Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden,
  • Pädagogischer Standard-Schulserver,
  • Schulisches WLAN,
  • Anzeige- und Interaktionsgeräte (z. B. interaktive Tafeln, Displays) zum Betrieb in der Schule,
  • Digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung,
  • Schulgebundene mobile Endgeräte (Notebooks, Tablets, aber keine Smartphones), bis zu 25.000 EUR, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind

https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/digitale-schule/digitalpakt/oeffentliche-schulen/

Infobrief 2

Budgetberechnung pro Schule

Die Förderrichtlinie des Landes Berlin bestimmt nach erfolgreicher Prüfung über die Verteilung der Bundesmittel. Der Entwurf sieht vor, dass jedem Träger für öffentliche Schulen für die Laufzeit des DigitalPakts ein Budget zusteht, das sich wie folgt zusammensetzt:

Sockelbetrag pro Schule von 100.000 Euro

Schüleranzahl (Rechnungsgrundlage für die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ist die Statistikerhebung im Schuljahr 2018/19)

×

Schülersatz von 330 Euro

Infobrief 3

  • Priorität 1: LAN + Edukativer Schulserver
  • Priorität 2: WLAN
  • Priorität 3: Präsentationstechnik + Stationäre Endgeräte
  • Priorität 4: Mobile Endgeräte